Grenzen und Einschränkungen

Im Rahmen der folgenden Beschwerden und Erkrankungen behandele ich sehr eingeschränkt bzw. muss von einer osteopathischen Behandlung absehen:

Im Ersten Schwangerschaftstrimester sowie in den letzten 3-4 Schwangerschaftswochen.

Bei akuten Infekten.

Bei Fieber.

Bei frischen Knochenbrüche, frischen Verletzungen, Schädelverletzungen.

Bei unbehandelten Herz-/Kreislauferkrankungen.

Kurz nach einem Schlaganfall.

Bei Psychosen.

Bei Krebserkrankungen in bestimmten Stadien.

Bei akuten lebensbedrohlichen und lebensbedrohlichen Erkrankungen.

 

Strukturveränderungen, z. Bsp. ein Gelenkverschleiß, können mit osteopathischen Behandlungen nicht rückgängig gemacht werden. Als begleitende Therapie, um die bestehenden Ressourcen zu erhalten, ist eine manuelle Therapie jedoch sehr sinnvoll.

Und:

Der Erfolg einer Behandlung hängt sehr oft von vielen Faktoren (Lebenssituation, Stresspotential, Vorerkrankungen, Ernährungsweise, Medikamenteneinnahme,…) ab.

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